Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4693
BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88 (https://dejure.org/1988,4693)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1988 - 9 B 163.88 (https://dejure.org/1988,4693)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1988 - 9 B 163.88 (https://dejure.org/1988,4693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der politischen Verfolgung - Verfolgung von Zigeunern in Jugoslawien - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88
    Das bedeutet indessen nicht - wie der Senat in seinem Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - JZ 1988, 709 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) klargestellt hat, daß eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließlich und allein auf Zugriffe wegen der in Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Konvention ausdrücklich genannten persönlichen Merkmale beschränkt wäre; vielmehr können für eine asylrechtliche politische Verfolgung auch solche dauerhaften persönlichen Eigenschaften und Verhaltensweisen in Betracht kommen, die den genannten Merkmalen des Art. 1 A Nr. 2 GK vergleichbar sind, was insbesondere dann naheliegt, wenn sie sich in der Vergangenheit ebenfalls bereits als verfolgungsträchtig erwiesen haben (Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Konvention eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung voraussetzt (vgl. etwa Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88
    Dieser Grundsatz umfaßt nach ständiger Rechtsprechung die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen und Anträge der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfaßt hingegen nicht die Pflicht des Gerichts, seine Beweiswürdigung und seine daraus gezogenen Schlußfolgerungen mit den Beteiligten vorab zu erörtern, zumal sich deren Einzelheiten vielfach erst in der Schlußberatung ergeben; der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Acht lassen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluß vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 3.10 § 108 VwGO Nr. 137).
  • BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87

    Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88
    [D]ie Streitwertfestsetzung [beruht] auf § 13 Abs. 1 GKG, § 5 ZPO (Kläger zu 1.6.000 DM, Klägerin zu 2.3.000 DM, Kläger zu 3. und 4. je 1.500 DM und Kläger zu 5. und 6. je 1.000 DM, vgl. Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12 = DVBl. 1987, 1111).
  • BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82

    Anspruch auf Ausgleich eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Polen -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 9 B 163.88
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfaßt hingegen nicht die Pflicht des Gerichts, seine Beweiswürdigung und seine daraus gezogenen Schlußfolgerungen mit den Beteiligten vorab zu erörtern, zumal sich deren Einzelheiten vielfach erst in der Schlußberatung ergeben; der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Acht lassen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluß vom 24. August 1983 - BVerwG 3 CB 44.82 - Buchholz 3.10 § 108 VwGO Nr. 137).
  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 318.89

    Politische Verfolgung - Asylrecht - Verneinung eines Asylanspruchs -

    Dies bedeutet indessen nicht - wie der Senat in seinem Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 klargestellt hat -, daß eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließlich und allein auf Zugriffe wegen der in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten persönlichen Merkmale beschränkt wäre; vielmehr kann eine politische Verfolgung auch dann gegeben sein, wenn andere als die in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten dauerhaften persönlichen Merkmale und Eigenschaften zum Anknüpfungs- und Bezugspunkt für Verfolgungsmaßnahmen genommen werden (vgl. auch Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 9 B 163.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 94).
  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 295.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dies bedeutet indessen nicht - wie der Senat in seinem Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 klargestellt hat -, daß eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließlich und allein auf Zugriffe wegen der in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten persönlichen Merkmale beschränkt wäre; vielmehr kann eine politische Verfolgung auch dann gegeben sein, wenn andere als die in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten dauerhaften persönlichen Merkmale und Eigenschaften zum Anknüpfungs- und Bezugspunkt für Verfolgungsmaßnahmen genommen werden (vgl. auch Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 9 B 163.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 94).
  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 310.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dies bedeutet indessen nicht - wie der Senat in seinem Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 klargestellt hat -, daß eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließlich und allein auf Zugriffe wegen der in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten persönlichen Merkmale beschränkt wäre; vielmehr kann eine politische Verfolgung auch dann gegeben sein, wenn andere als die in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten dauerhaften persönlichen Merkmale und Eigenschaften zum Anknüpfungs- und Bezugspunkt für Verfolgungsmaßnahmen genommen werden (vgl. auch Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 9 B 163.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 94).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 9 B 304.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dies bedeutet indessen nicht - wie der Senat in seinem Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 klargestellt hat -, daß eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließlich und allein auf Zugriffe wegen der in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten persönlichen Merkmale beschränkt wäre; vielmehr kann eine politische Verfolgung auch dann gegeben sein, wenn andere als die in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten dauerhaften persönlichen Merkmale und Eigenschaften zum Anknüpfungs- und Bezugspunkt für Verfolgungsmaßnahmen genommen werden (vgl. auch Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 9 B 163.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 94).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 9 B 297.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dies bedeutet indessen nicht - wie der Senat in seinem Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 klargestellt hat -, daß eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausschließlich und allein auf Zugriffe wegen der in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten persönlichen Merkmale beschränkt wäre; vielmehr kann eine politische Verfolgung auch dann gegeben sein, wenn andere als die in Art. 1 A Nr. 2 GFK ausdrücklich genannten dauerhaften persönlichen Merkmale und Eigenschaften zum Anknüpfungs- und Bezugspunkt für Verfolgungsmaßnahmen genommen werden (vgl. auch Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 9 B 163.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht